Die Kennzeichnung auf der Seitenwand eines Lkw-Reifens sagt alles über den Reifen aus. Sie beschreibt genau die Größe des Reifens, seine Konstruktion und seine Leistungsgrenzen. Überwiegend handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Informationen, die internationalen Anforderungen entsprechen.
In Europa gelten die europäischen ECE-R54-Vorschriften. Alle Reifen für Nutzfahrzeuge, die innerhalb einer Geschwindigkeit von 80 bis 130 km/h betrieben werden, sind neben der Reifengrößenangabe mit einer Einsatzbeschreibung versehen.
Goodyear-Anhängerreifen, die für Europa, Nahost und Afrika hergestellt werden, tragen die FRT-Kennzeichnung auf den Seitenwänden. „FRT“ steht für einen frei rollenden Reifen und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung gemäß der UNECE-Verordnung Nr. 54, die angibt, dass der Reifen speziell für Anhängerachsen und ungelenkte bzw. nicht angetriebene Achsen von Kraftfahrzeugen vorgesehen ist.
Daher sollten Anhängerreifen mit der Kennzeichnung „FRT“ ausschließlich auf Anhängerachsen verwendet werden und dürfen nicht anderweitig montiert werden. Goodyear übernimmt keine Garantie oder Haftung für FRT-Reifen, die gegen diese Empfehlung montiert werden.