für Lkw und Busse

Goodyear Winterguide

Was ist ein Winterreifen?

Unter einem Winterreifen (oder "Schneereifen" gemäß EU-Verordnung 661/2009) versteht man einen Reifen, dessen Profil, Laufflächenmischung oder Struktur hauptsächlich für den Einsatz bei winterlichen Bedingungen entwickelt wurde und bei Schneeverhältnissen eine bessere Leistung hinsichtlich Fahreigenschaften und Fahrzeugbewegung bietet. 


Kennzeichnung von Winterreifen

Kennzeichnung von Winterreifen

Die M+S- (oder auch M.S oder M&S) Markierung ist eine weitverbreitete Kennzeichnung von Winterreifen, die von der EU-Gesetzgebung* festgelegt wurde.

Am 1. November 2012 wurde durch die EU-Verordnung 117 ein neues Wintersymbol, auch bekannt als 3PMSF (three-peak-mountain snowflake), eingeführt. Anders als bei der M+S-Markierung kann das 3PMSF-Symbol nur dann am Reifen angebracht werden, wenn es die Mindestanforderungen auf schneebedeckter Fahrbahn, auch "Snow Grip Index" genannt, erfüllt. 

Die M+S-Markierung ist dennoch eine zulässige Reifenkennzeichnung, die jedoch nicht an das gesetzliche Mindestmaß an winterlichen Bedingungen geknüpft ist. Mit M+S markierte Reifen bieten eine verbesserte Traktion auf schneebedeckter Fahrbahn als Standardreifen, erfüllen jedoch nicht zwingend die Mindestanforderungen, die für eine Kennzeichnung als 3PMSF-Reifen notwendig wären.

three-peak snowflake identification * Richtlinie 92/23/EEC vom 31. März 1992 betreffend Reifen für Zugmaschinen und Anhänger und deren Montage.

Vorteile von Winterreifen

Der Gebrauch von Winterreifen garantiert eine optimale Fahrzeugleistung bei niedrigen Temperaturen und bei eis- und schneebedeckter Fahrbahn. Reifen reagieren je nach Temperatur unterschiedlich, sodass spezielle Laufflächenmischungen und Profile für unterschiedliche Wetterbedingungen erforderlich sind. Guter Grip und Traktion sind vor allem für das Lenk- und Bremsverhalten eines Fahrzeugs notwendig. 

Bei niedrigeren Temperaturen bringen jedoch nicht alle Reifen die gleiche Leistung wie bei normalen Temperaturen. Ein "aggressiveres" Laufflächenprofil ist nicht nur für guten Grip bei Schnee notwendig, sondern auch bei Eis und regennasser Fahrbahn.

 

Die Vorteile von Lkw-Winterreifen sind vor allem für die Mobilität bei schlechten Wetterbedingungen notwendig. Das Vermeiden von Blockaden auf der Straße bringt vor allem wirtschaftliche Vorteile mit sich, wie zum Beispiel keine Verluste durch verspätete Lieferungen oder beschädigte Waren etc..

Goodyear Winterreifen

Bereit, alle Winterbedingungen zu erfüllen.

 

Unsere Winterreifen für Lkw, Busse und Reisebusse wurden entwickelt, um den anspruchsvollen Wintertransporten von heute gerecht zu werden.

ULTRA GRIP WTS, WTS City, WTD, WTT, ULTRA GRIP Coach sowie ULTRA GRIP MAX S, D und T wurden speziell entwickelt, um hervorragende Leistung für die härtesten und extremsten Winterbedingungen zu bieten.

Alle unten aufgeführten Reifendesigns sind mit M+S und 3PMSF gekennzeichnet und entsprechen den europäischen Winterreifenvorschriften.

Winterreifenkennzeichnung bei Goodyear Reifen

Nahezu alle Goodyear Lkw- und Busreifen sind bereits mit einer M+S- und 3PMSF-Markierung versehen.

Folgende Lkw- und Busreifen von Goodyear besitzen eine 3PMSF-Markierung:

Unsere Winter-Profis

ULTRA GRIP MAX S

ULTRA GRIP MAX S

Ein spezieller Lenkachsreifen, der für Winter- und Bergeinsätze ausgelegt ist und eine hervorragende laterale Haftung auf Eis sowie eine ausgezeichnete Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX D

ULTRA GRIP MAX D

Ein spezieller Antriebsachsreifen für Winter- und Bergeinsätze, der verbesserte Haftung auf Eis sowie eine ausgezeichnete Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX T

ULTRA GRIP MAX T

Ein spezieller Anhängerreifen, der für Winter- und Bergeinsätze ausgelegt ist und hervorragende laterale Haftung auf Eis sowie ausgezeichnete Laufleistung bietet.

Winterreifen-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge in Europa

Länder ohne Winterreifenvorschriften

Länder mit lokalen Vorschriften für Winterreifen/Verwendung von Schneeketten

Länder mit Vorschriften für Winterreifen und/oder andere Winterausrüstung unter bestimmten Umständen oder auf bestimmten Straßen (z.B. "Teilpflichten für Winterreifen")

Länder mit verpflichtender Winterreifengesetzgebung über einen festen Zeitraum und auf allen Straßen, unabhängig davon, ob Schnee und/oder Eis liegt (z.B. "allgemeine Winterreifengesetze")

Bei winterlichen Bedingungen, in Abhängigkeit von der Region/Straßenverhältnissen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Mitführpflicht in bestimmten Gebieten; gilt für Lkw-Antriebs- und Trailerachsen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

15. November bis 15. April

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Schneeketten und mindestens 4 mm Profiltiefe  auf Antriebsachsen erlaubt

15. November bis 1. März

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen mit mindestens 1,6 mm sind vorgeschrieben; alternativ sind Sommerreifen mit mindestens 4,0 mm Profiltiefe erlaubt
  • Verwendung von Schneekettene
    Schneeketten müssen bei entsprechenden Hinweisschildern vom 1. November bis 31. März mitgeführt werden

15. November bis 15. April

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Alternativ können Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und mit Schneeketten auf Antriebsachsen eingesetzt werden

1. November bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Zwingend erforderlich auf mindestens 2 Antriebsreifen wenn durch Verkehrsschilder angezeigt

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

1. Dezember bis 1. März

  • Winterreifenvorschriften
    Nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht:
    • Schneereifen (mit M+S-, MS-, M.S.- oder M&S-Markierung) sind vorgeschrieben vom 1. Dezember bis 1. März auf allen Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
    • Ab dem 1. Dezember 2022 müssen nicht-bespikte Reifen die 3PMSF-Markierung tragen (ausgenommen POR-markierte Reifen)
    • Spike-Reifen dürfen vom 15. Oktober bis 31. März verwendet werden; bei winterlichen Straßen- und Wetterbedingungen auch bis zum 30. April
    • Es gelten die Vorschriften zur Mindestprofiltiefe

1. Dezember bis 1. März

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen mit mindestens 5 mm Profiltiefe auf der Antriebsachse und mindestens 3 mm auf allen anderen Achsen

1. November bis 31. März

  • Winterreifenvorschriften
    Seit dem 1. November 2021 sind M+S- oder 3PMSF-Reifen vorgeschrieben (außer auf Trailer-Achsen). Die Vorschriften sind auf gebirgige Regionen beschränkt; die Gültigkeit bestimmen die lokalen Behörden. Es gilt eine Übergangsfrist für M+S oder 3PMSF bis 31. Oktober 2024; die 3PMSF-Markierung ist ab 1. November 2024 vorgeschrieben.
  • Verwendung von Schneeketten
    Es gelten keine Winterreifenbeschränkungen bei Verwendung von Schneeketten auf der Antriebsachse

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (= situative Winterreifenpflicht)

  • Winterreifenvorschriften
    3PMSF-Reifen auf Lenk- und Antriebsachsen; es gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024 für M+S-Lenkachsreifen nicht älter als DOT 5217
  • Verwendung von Schneeketten
    Nur bei entsprechender Beschilderung und max. 50 km/h erlaubt

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Schneekettenpflicht in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

15. November bis 15. April bei winterlichen Bedingungen (Anzeige durch Beschilderung)

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Müssen im bergigen Gelände mitgeführt werden, wenn keine M+S-Reifen montiert sind

Bei winterlichen Verhältnissen

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Schneekettenpflicht auf Antriebsachsen bei entsprechender Beschilderung

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Verboten

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Verboten

Bei winterlichen Bedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Mindestprofiltiefe von 6 mm in Verbindung mit Schneeketten auf allen Achsen als Alternative zu Winterreifen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

1. Dezember bis 31. März bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Erlaubt

15. November bis 31. März

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Schneeketten und mindestens 4 mm Profiltiefe  als Alternative zu Winterreifen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Verboten

15. November bis 15. März

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Verboten

15. November bis 31. März
16. Oktober bis 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark

  • Winterreifenvorschriften
    3PMSF auf Antriebs- und Lenkachsen; M+S-Reifen auf allen anderen Achsen. Übergangsfrist: M+S-Reifen auf Lenk- und Antriebsachse bis zum 15. November 2020 erlaubt, M+S auf allen anderen Achsen einschließlich Trailerachsen; POR-markierte Reifen gelten als Winterreifen.
    Mindestens 5mm Profiltiefe von 1. November bis zum 1. Montag nach Ostern / 16. Oktober bis 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark
  • Verwendung von Schneeketten
    Mitführpflicht für mind. 3 bis 7 Ketten je nach Anzahl der Achsen (1. November bis 1. Montag nach Ostern / 16. Oktober bis 30 April in Nordland, Tromms und Finnmark)

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Erlaubt bei entsprechender Beschilderung

Bei winterlichen Straßenbedingungen mit Eis und Schnee

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen mit mindestens 6 mm Profiltiefe auf Antriebsachsen
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Schneeketten auf den Antriebsachsen als Alternative zu Winterreifen

1. Dezember bis 28. Februar; kann in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen ausgeweitet werden

  • Winterreifenvorschriften
    M+S- oder 3PMSF-Reifen auf allen Achsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Verboten

1. November bis 1. April sowie bei winterlichen Bedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Schneeketten und mindestens 4 mm Profiltiefe  auf Antriebsachsen als Alternative zu Winterreifen

15. November bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Mitführpflicht; Einsatz bei entsprechender Beschilderung

15. November bis 15. März

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Sommerreifen mit Schneeketten und mindestens 3 mm Profiltiefe  auf Antriebsachsen als Alternative zu Winterreifen

Abhängig von den Wetterbedingungen oder entsprechender Beschilderung

  • Winterreifenvorschriften
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen bei polizeilicher Anordnung
  • Verwendung von Schneeketten
    Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung

1. Dezember bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen

  • Winterreifenvorschriften
    3PMSF-Reifen auf Lenk- und Antriebsachsen (Übergangsfrist zur Umrüstung von M+S- auf 3PMSF-Reifen bis 30. November 2024); M+S-Reifen auf allen anderen Achsen einschließlich Trailerachsen. POR-markierte Reifen oder Spikereifen gelten als Winterreifen. Mindestprofiltiefe 5 mm für Fahrzeuge > 3,5 t und 1,6 mm für Trailerreifen
  • Verwendung von Schneeketten
    Als alternative Winterausrüstung erlaubt

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

1. Dezember bis 1. April sowie bei winterlichen Bedingungen (kann bei widrigen Wetterbedingungen um einen Monat verlängert werden)

  • Winterreifenvorschriften
    Reifen mit M+S und/oder 3PMSF auf allen Achsen von Kleinbussen und Transportern sowie auf Antriebsachsen von Lkw, Zugmaschinen und Bussen mit mindenstens 4 mm Profiltiefe
  • Verwendung von Schneeketten
    Erlaubt, aber nicht als Ersatz für Winterreifen

  • Winterreifenvorschriften
    Keine
  • Verwendung von Schneeketten
    Nur erlaubt bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

  • Winterreifenvorschriften
    Keine

Quelle: Goodyear. Daten von öffentlich zugänglichen Quellen mit Stand Oktober 2023. Bitte prüfen Sie vor der Einreise immer die aktuellen lokalen Vorschriften auf eventuelle Änderungen.