Unter einem Winterreifen (oder "Schneereifen" gemäß EU-Verordnung 661/2009) versteht man einen Reifen, dessen Profil, Laufflächenmischung oder Struktur hauptsächlich für den Einsatz bei winterlichen Bedingungen entwickelt wurde und bei Schneeverhältnissen eine bessere Leistung hinsichtlich Fahreigenschaften und Fahrzeugbewegung bietet.
Nahezu alle Goodyear Lkw- und Busreifen sind bereits mit einer M+S- und 3PMSF-Markierung versehen.
Folgende Lkw- und Busreifen von Goodyear besitzen eine 3PMSF-Markierung:
Länder ohne Winterreifenvorschriften
Länder mit lokalen Vorschriften für Winterreifen/Verwendung von Schneeketten
Länder mit Vorschriften für Winterreifen und/oder andere Winterausrüstung unter bestimmten Umständen oder auf bestimmten Straßen (z.B. "Teilpflichten für Winterreifen")
Länder mit verpflichtender Winterreifengesetzgebung über einen festen Zeitraum und auf allen Straßen, unabhängig davon, ob Schnee und/oder Eis liegt (z.B. "allgemeine Winterreifengesetze")
Bei winterlichen Bedingungen, in Abhängigkeit von der Region/Straßenverhältnissen
15. November bis 15. April
15. November bis 1. März
15. November bis 15. April
1. November bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen
1. Dezember bis 1. März
1. Dezember bis 1. März
1. November bis 31. März
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (= situative Winterreifenpflicht)
15. November bis 15. April bei winterlichen Bedingungen (Anzeige durch Beschilderung)
Bei winterlichen Verhältnissen
Bei winterlichen Bedingungen
1. Dezember bis 31. März bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn
15. November bis 31. März
15. November bis 15. März
15. November bis 31. März
16. Oktober bis 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark
Bei winterlichen Straßenbedingungen mit Eis und Schnee
1. Dezember bis 28. Februar; kann in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen ausgeweitet werden
1. November bis 1. April sowie bei winterlichen Bedingungen
15. November bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen
15. November bis 15. März
Abhängig von den Wetterbedingungen oder entsprechender Beschilderung
1. Dezember bis 31. März sowie bei winterlichen Bedingungen
1. Dezember bis 1. April sowie bei winterlichen Bedingungen (kann bei widrigen Wetterbedingungen um einen Monat verlängert werden)
Quelle: Goodyear. Daten von öffentlich zugänglichen Quellen mit Stand Oktober 2023. Bitte prüfen Sie vor der Einreise immer die aktuellen lokalen Vorschriften auf eventuelle Änderungen.