Anlagensicherheit sowie der Schutz von unserer Gesundheit und Umwelt genießen im Betriebsbereich der GDTG GmbH einen besonders hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) darüber hinaus ein Regelwerk geschaffen, das die Industrie zum sicheren Arbeiten verpflichtet.
In diesem Kontext müssen wir auch die Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einer Störung informieren, und zwar bezogen auf die Werke Fulda und Fürstenwalde. Hier werden in den Rohstofflagern besondere Chemikalien für die Mischungsproduktion bereitgestellt. Alle Details zum richtigen Verhalten in einem Störfall entnehmen Sie bitte den Dokumenten.