Für Lkw, Stadt- und Reisebusse

Goodyear-Winterguide

Was ist ein Winterreifen?

Ein Winterreifen (oder „M+S-Reifen“ gemäß der EU-Verordnung 661/2009) ist definiert als ein „Reifen, dessen Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau in erster Linie darauf ausgelegt ist, gegenüber einem Normalreifen bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee zu erzielen“.

Kennzeichnung von Winterreifen

Kennzeichnung von Winterreifen – Neuigkeiten für 2024

Seit Herbst 2024 müssen alle Winterreifen in Deutschland, Österreich, Frankreich und Schweden das 3PMSF-Symbol (Three-Peak Mountain Snowflake) tragen, um als „Winterreifen“ zu gelten.

Das 3PMSF-Symbol garantiert die Befolgung der europäischen Sicherheitsnormen. Diese Änderung unterstreicht, wie wichtig es ist, Reifen zu verwenden, die von unabhängiger Seite getestet wurden, um eine optimale Traktion und ein optimales Handling bei Schnee und Eis zu gewährleisten.

M+S (auch M.S. oder M&S) ist eine verbreitete, in der EU-Gesetzgebung festgelegte Kennzeichnung von Winterreifen.

M+S bleibt jedoch eine zulässige Kennzeichnung, die aber rechtlich nicht mit einer garantierten Mindestleistung bei winterlichen Bedingungen verbunden ist. M+S-Reifen haben eine bessere Traktion auf Schnee als normale Reifen, erfüllen aber nicht unbedingt die gesetzlichen Anforderungen an den Snow Grip, um für die neue Kennzeichnung mit drei Schneeflocken in Frage zu kommen.

1 EU-Ratsrichtlinie 92/23/EEC vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und ihre Montage.
   

Vorteile von Winterreifen

Die Verwendung von Winterreifen sorgt dafür, dass die Fahrzeug-Performance bei niedrigen Temperaturen und insbesondere bei Schnee und Eis auf den Straßen optimiert wird. Reifen reagieren je nach Temperatur unterschiedlich, so dass für solche Bedingungen spezifische Mischungen und Laufflächenprofile erforderlich sind. Ein guter Grip ist natürlich wichtig für die Lenk- und Bremskontrolle sowie die Traktion. Einige andere Reifen bieten bei niedrigeren Temperaturen nicht die gleiche Performance wie in ihrem normalen Temperaturbereich. Ein aggressiveres Laufflächenprofil ist ebenfalls notwendig, nicht nur für guten Grip auf Schnee, sondern auch auf Eis und zur effizienten Ableitung von Oberflächenwasser.

Die Vorteile von Winterreifen für Nutzfahrzeuge sind besonders wichtig für die Mobilität bei schwierigen Wetterbedingungen. Verhindern, dass Fahrzeuge liegenbleiben, bietet wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Vermeidung von Verlusten durch verspätete Lieferungen und verdorbene Waren.

Goodyear-Winterreifenserien.

Sind Sie auf alle Winterbedingungen vorbereitet?

 

Die Goodyear-Winterreifen für Lkw, Stadt- und Reisebusse wurden für den anspruchsvollen Winterbetrieb entwickelt.

ULTRA GRIP WTS, WTS City, WTD, WTD City, WTT, ULTRA GRIP Coach und ULTRA GRIP MAX S, D und T wurden speziell entwickelt, um hervorragende Wintereigenschaften für die härtesten und extremsten Winterbedingungen zu bieten.

Alle unten aufgeführten Reifenmodelle sind mit M+S und 3PMSF gekennzeichnet und entsprechen den strengsten europäischen Vorschriften für Winterreifen.

Winterreifen-Kennzeichnungen auf Reifenserien von Goodyear

Nahezu alle Lkw- und Busreifen von Goodyear Dunlop sind mit dem M+S- und dem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet. Die folgenden Goodyear-Reifenserien sind für die 3PMSF-Markierung qualifiziert:

Unser Angebot an Spezialreifen für den Winter

ULTRA GRIP MAX S

ULTRA GRIP MAX S

Ein spezieller Lenkachsreifen, der für Winter- und Bergeinsätze ausgelegt ist und eine hervorragende laterale Haftung auf Eis und Schnee sowie eine ausgezeichnete Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX D

ULTRA GRIP MAX D

Ein spezieller Antriebsachsreifen für Winter- und Bergeinsätze, der verbesserte Haftung auf Eis und Schnee sowie eine ausgezeichnete Laufleistung bietet.

ULTRA GRIP MAX T

ULTRA GRIP MAX T

Ein spezieller Trailerreifen, der auf Winter- und Bergeinsätze ausgelegt ist und hervorragende laterale Haftung auf Eis und Schnee sowie ausgezeichnete Laufleistung bietet.

Winterreifenpflicht für schwere Nutzfahrzeuge in Europa

Länder, in denen keine Winterreifenpflicht besteht

Länder, in denen lokale Winterreifen-/Schneekettenpflicht gilt

Länder, in denen unter bestimmten Umständen oder auf bestimmten Straßen Winterreifen und/oder andere Winterausrüstungen vorgeschrieben sind (beispielsweise „situative Winterreifenpflicht“)

Länder mit einer Winterreifenpflicht für den gesamten festgelegten Zeitraum und auf allen Straßen, unabhängig davon, ob Schnee und/oder Eis vorhanden sind (beispielsweise „allgemeine gesetzliche Winterreifenpflicht“)

Winterliche Verhältnisse, abhängig von Region/Straße

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneekettenpflicht in bestimmten Regionen
    Diese Verpflichtung gilt für Lkw-Antriebsachsen und Anhängerachsen.
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 15. April + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland das 3PMSF-Symbol tragen.
  • Schneeketten
    Schneeketten für mindestens zwei Reifen auf der Antriebsachse müssen mitgeführt werden
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten für Kraftfahrzeuge >3,5 t

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 1. April

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 1. März

  • Winterreifenpflicht
     M+S-Reifen mit 1,6 mm Profiltiefe vorgeschrieben; alternativ Sommerreifen mit 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Ketten müssen vom 1. November bis 31. März im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn dies durch Straßenschilder angezeigt wird.
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. April

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. November – 31. März + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Obligatorisch auf mindestens 2 Antriebsachsreifen, wenn dies durch Straßenschilder angezeigt wird
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 1. November – 15. April

1. Dezember – 1. März

  • Winterreifenpflicht
    Nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 t:
    • Winterreifen (mit der Kennzeichnung M+S, MS, M.S. oder M&S) sind vom 1. Dezember bis 1. März an Fahrzeugen der Kategorie GVW < 3.500 kg zu verwenden.
    • Ab dem 1. Dezember 2022 müssen Winterreifen ohne Spikes die 3PMSF-Markierung tragen (Reifen mit POR-Kennzeichnung sind davon ausgenommen)
    • Es gelten Regeln für eine Mindestprofiltiefe.
  • Schneeketten
    Nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 15. Oktober bis 31. März. Bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen können Reifen mit Spikes vom 15. Oktober bis 30. April verwendet werden.

1. Dezember – 1. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen mit mindestens 5 mm Profiltiefe auf Antriebsachsen und 3 mm auf allen anderen Achsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 1. November – 31. März

1. November – 31. März

  • Winterreifenpflicht
    3PMSF-Markierung (außer auf Anhängerreifen) seit 1. November 2024 vorgeschrieben.
    Die Vorschriften gelten nur für Bergregionen. Die Entscheidung liegt bei den lokalen Behörden.
    Übergangsfrist für M+S oder 3PMSF bis 31. Oktober 2024; 3PMSF-Markierung ist seit 1. November 2024 verpflichtend.
  • Schneeketten
    Keine Winterkennzeichnung erforderlich, wenn die Schneeketten auf der Antriebsachse montiert sind 
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

 

  • Winterreifenpflicht
    Keine

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen in Deutschland das 3PMSF-Symbol tragen.
  • Schneeketten
    Alternativ mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Oktober bis April; abhängig von den Wetterverhältnissen

  • Winterreifenpflicht
    Obligatorische Winterreifen (M+S oder 3PMFS) oder Schneeketten
  • Schneeketten
    Obligatorisch, wenn keine Winterreifen montiert sind
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. April bei winterlichen Verhältnissen (Hinweisschilder)

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Müssen bei Fahrten auf Bergstraßen ohne M+S-Reifen im Fahrzeug mitgeführt werden

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Kettenpflicht auf Antriebsachsen, wenn angegeben
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Nicht erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 1. Oktober – 30. April

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Nicht erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 1. November – 10. April

Winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 6 mm Profiltiefe und Schneeketten auf allen Achsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine

1. Dezember – 31. März bei eis-/schneebedeckten Straßen

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Erlaubt

15. November – 31. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe und Schneeketten
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Nicht erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 31. März
16. Oktober – 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark

  • Winterreifenpflicht
    3PMSF auf vorderen Lenk- und Antriebsachsen (Übergangsfrist für Umrüstung von M+S auf 3PMSF bis 15. November 2020), M+S auf allen anderen Achsen einschließlich Anhängerachsen; POR-Lkw-Reifen gelten als Winterreifen
    Mindestens 5 mm Profiltiefe vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern/16. Oktober bis 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark
  • Schneeketten
    Obligatorisch sind mindestens 3 bis 7 Kettensätze je nach Anzahl der Achsen (1. November – erster Montag nach Ostern/16. Oktober – 30. April in Nordland, Tromms und Finnmark)
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt;
    Norden: 16. Oktober – 30. April
    Süden: 1. November – erster Montag nach Ostern

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneekettenpflicht, wo auf den Straßen angegeben
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Erlaubt, wo durch Straßenschilder angegeben
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee und Eis)

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf den Antriebsachsen, mindestens 6 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen plus Schneeketten auf den Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

1. Dezember – 28. Februar; dieser Zeitraum kann je nach Wetter- und Klimabedingungen verlängert werden

  • Winterreifenpflicht
    Nur N1-Fahrzeuge: M+S- oder 3PMSF-Reifen auf allen Achsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Erlaubt durch regionale Gesetzgebung
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt vom 1. September – 31. Mai

1. November – 1. April + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Sommerreifen mit 4 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 31. März + winterliche Verhältnisse

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Im Fahrzeug mitzuführen; die Verwendung wird durch Straßenschilder angezeigt
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

15. November – 15. März

  • Winterreifenpflicht
    M+S-Reifen auf Antriebsachsen mit mindestens 3 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Alternativ Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe plus Schneeketten auf Antriebsachsen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

Abhängig von Wetterverhältnissen und Straßenschildern

  • Winterreifenpflicht
    M+S auf Antriebsachsen, wenn Winterreifen erforderlich sind
  • Schneeketten
    Schneekettenpflicht, wo auf den Straßen angegeben

1. Dezember – 31. März bei winterlichen Verhältnissen

  • Winterreifenpflicht
    Ab dem 1. Dezember 2024 müssen alle Reifen für Fahrzeuge bis 3.500 kg das 3PMSF-Symbol tragen. Bei Anhängern bis 3.500 kg werden Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung tragen, noch bis zum 1. Dezember 2029 als Winterreifen anerkannt. Für Fahrzeuge über 3.500 kg müssen Winterreifen an der Vorder- und Antriebsachse seit dem 1. Dezember 2024 das Schneeflocken-Symbol tragen. Für andere Achsen genügt das Symbol M+S. Dies gilt für die Achsen von Sattelanhängern und Anhängern.
  • Schneeketten
    Erlaubt als alternative Ausrüstung
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt als alternative Ausrüstung vom 1. Oktober bis 15. März

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt für Kraftfahrzeuge >7,5 t vom 1. November – 30. April

1. Dezember – 1. April + winterliche Verhältnisse (kann um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn die Witterungsbedingungen es erfordern)

  • Winterreifenpflicht
    M+S und/oder 3PMSF auf Antriebsachsen von Lkw, Abschleppwagen, Tankwagen und Bussen mit mindestens 4 mm Profiltiefe
  • Schneeketten
    Erlaubt, aber nicht als Alternative für Winterreifen
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Schneeketten
    Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
  • Winterreifen mit Spikes
    Erlaubt

  • Winterreifenpflicht
    Keine
  • Winterreifen mit Spikes
    Verboten (nur auf verdichtetem Schnee erlaubt)

Quelle: Goodyear. Angaben: Status November 2024. Bitte informieren Sie sich vor der Einreise in ein Land über mögliche Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften.