Goodyear Reifenschutz Teilnahmebedingungen

 

Der Goodyear Reifenschutz gilt neben den Ihnen gesetzlich zustehenden Gewährleistungsansprüchen, die Sie gegen Ihren Vertragspartner (Reifenhändler) haben.

Wir, die Goodyear Austria GmbH (im Folgenden „Goodyear“), gewähren einen zusätzlichen Reifenschutz für alle von uns an den österreichischen Reifenhandel (Ersatzmarkt - nicht für Erstausrüstung) gelieferten und von Ihnen beim österreichischen Reifenhandel gekauften Komplettreifensätze (4 Stück) von PKW- oder SUV-Reifen der Marke Goodyear nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 

1. Inanspruchnahme des Reifenschutzes

Um den Reifenschutz in Anspruch nehmen zu können, muss die beim Händler aufliegende Reifenschutzkarte vom Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum im Internet unter der angegebenen WEB-Adresse www.goodyear.at/reifenschutz registriert werden. Reifenschutzkarte und Rechnung sind vom Verbraucher für etwaige Ansprüche aufzubewahren.      

2. Reifenschutzumfang

Der Reifenschutz beinhaltet einen kostenlosen Ersatz bei Einfahrverletzung, Bordsteinverletzung und Schäden durch spitze Gegenstände (Nägel, Steine oder Glasscherben) und wenn auf dem Reifen die Profiltiefe von 4 mm nicht unterschritten ist, in diesem Fall, wird der betreffende Reifen durch einen neuen Reifen ersetzt, maximal werden 4 Reifen ersetz, danach erlischt der Reifenschutz automatisch. Montagekosten und sonstige Kosten, insbesondere Folgekosten wegen eines Ausfalls des Fahrzeuges oder entstandene Schäden, sind von dem Reifenschutz nicht umfasst. Für Reifenschutzleistungen kann weder von Goodyear noch vom Reifenhändler eine Barablöse erfolgen. 

3. Reifenschutzzeitraum

Der Reifenschutzzeitraum endet 24 Monate nach Kaufdatum bzw. beim Unterschreiten einer Mindestreifenprofiltiefe des Reifens von 4mm, je nach dem welches Ereignis früher eintritt.   

4. Reifenschutzfall

Der Reifenschutz greift im Falle eines irreparablen Schadens des Reifens bei ordnungsgemäßem, Gebrauch, (ein irreparabler Schaden liegt vor, wenn eine technisch mögliche Behebung mehr als 50% des von uns unverbindlich empfohlenen Neupreises für Endverbraucher beträgt), Schäden durch gewöhnliche Abnutzung oder nicht ordnungsgemäßen Gebrauch sowie Beschädigung durch Vandalismus oder Diebstahl sind von dem Goodyear Reifenschutz nicht umfasst.       

Reifenschutzansprüche sind innerhalb der Reifenschutzzeitraums unter Vorlage des Kaufbelegs und, der Reifenschutzkarte unmittelbar nach Eintritt des Reifenschutzfalls beim Reifenfachhändler geltend zu machen.    

5. Verwendung auf öffentlichen Straßen

Der Goodyear Reifenschutz kann nur in Anspruch genommen werden bei Verwendung der Reifen auf öffentlichen Straßen innerhalb Österreichs. Jeder Anspruch auf Goodyear Reifenschutz für Sportveranstaltungen oder Geländewagenbewerbe ist ausgeschlossen. Gewerbetreibende sind von der Aktion ausgeschlossen.   

6. Keine Übertragbarkeit

Der Goodyear Reifenschutz ist fahrzeug- und fahrzeughaltergebunden und nicht übertragbar.   

7. Datenschutz

Der Veranstalter der Aktion und Datenverantwortliche ist Goodyear Austria GmbH. Für die Geltendmachung des Reifenschutzes ist bei der Registrierung eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben, da ein Bestätigungs-eMail für den Abschluss erforderlich ist. Sämtliche von Ihnen erhobene und gespeicherte personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Goodyear Austria GmbH zur Abwicklung des Goodyear Reifenschutzes verwendet und nach dessen Beendigung gelöscht. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Privacy Policy, abrufbar unter goodyear-tnb-at.goodyear.eu . Mit der Angabe Ihrer personenbezogenen Daten stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Abwicklung der Aktion zu. 

8. Sonstiges

Im Sinne des technischen Fortschrittes behält sich Goodyear Austria GmbH eine adäquate Ersatzlieferung aus dem jeweils aktuellen Goodyear-Lieferprogramm vor.
 

Zur Reifenschutzerfassung